Die Gästeabgabe gibt den Gemeinden die nötigen. Mittel für ihre touristische Entwicklung und ermöglicht dem Tourismusbüro, für die touristische Kundschaft
Maßnahmen umzusetzen und Serviceleistungen zu organisieren.
Gemäß dem Allgemeinen Kodex der Gebietskörperschaften und dem Kodex für Tourismus ist sie von Personen zu entrichten, die gegen Entgelt untergebracht werden und keinen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Alle privaten und gewerblichen Gastgeber müssen sie in Rechnung stellen und weiter überweisen.
Die Höhe der Gästeabgabe wird in Abhängigkeit von der Kategorie der Unterkunft, der Anzahl der Übernachtungen und der Anzahl der Personen (Erwachsene und Kinder) berechnet.
Die geltenden Tarife erfahren Sie bei Ihrem Unterkunftsanbieter oder auf den offiziellen Webseiten zur Kurtaxe.